Viele Tipps und Informationen von Thomas

KFZ Vollkasko

21. Dezember 2010

Bleiben wir bei http://autoversicherungvergleich.net/vollkasko.html. Sie deckt die Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn man einen Unfall hat und selbst schuld ist oder eine Mitschuld hat. Das hat für mich auch den Vorteil, dass ich mein Fahrzeug repariert bekomme, unabhängig davon, wer schuld ist. Die KFZ Vollkasko holt sich die Erstattung von der gegnerischen Versicherung, wenn der Unfallgegner mitschuldig oder auch allein schuldig ist.
Natürlich bekomme ich von der KFZ Vollkasko das Auto nicht repariert, wenn ich den Schaden vorsätzlich herbeigeführt habe. Eigentlich gilt das ebenso für die grobe Fahrlässigkeit. Doch kann diese von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausgelegt werden. Das Überfahren einer roten Ampel ist normalerweise grob fahrlässig; doch gibt es Versicherungen, die diesen Punkt anders bewerten.

KFZ Vollkasko ist empfehlenswert, so lange das Auto noch einen Wert hat. Wenn die Reparaturkosten höher sind als die Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Fahrzeugs, erstattet die KFZ Vollkasko den Zeitwert. Ob man dann trotzdem reparieren lässt? Wenn man eine günstige Reparaturmöglichkeit findet, ist das machbar. Die KFZ Vollkasko stört das nicht.

Der Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ Vollkasko wird unabhängig von dem in der Haftpflicht berechnet. Es kann sich daher auch lohnen, einen Bagatellschaden in der KFZ Vollkasko nicht zu melden, wenn der Schaden den Rabatt gefährden würde.

Prämienbasis

16. Dezember 2010

Die Kriterien für die Prämienberechnung sind in den Kaskoversicherungen andere wie bei der Haftpflicht. So spielt bei der Teilkasko beispielsweise die Art des Schutzes gegen Diebstahl eine besondere Rolle. Die Standardfrage “Hat das Fahrzeug eine anerkannte Wegfahrsperre?” ist in jedem Falle zu beantworten. Daneben kann auch besonders teures Zubehör eine Rolle spielen. Wer beispielsweise hochwertige Leichtmetallräder fährt, muss da je nach Versicherer ebenfalls Vorkehrungen gegen Diebstahl treffen. Ebenso spielt natürlich eine Rolle, ob das Auto nachts in einer abgeschlossenen Garage abgestellt wird.

Bei der Vollkasko können beispielsweise die Reparaturkosten eine Rolle spielen. Sie drücken sich in der Typklasse aus, die für jedes Fahrzeug jährlich neu ermittelt wird. Auch die Unfallhäufigkeit, ausgedrückt in der Regionalklasse, die sich wiederum nach dem Zulassungsort richtet, kann von der Versicherung als Faktor zur Prämienberechnung herangezogen werden.

Der Prämienrechner ermittelt so zwar die günstigste Versicherung. Was aber im Einzelfall konkret versichert ist, das kann man nur über die Versicherungsbedingungen in Erfahrung bringen.

Erstattung zum Zeitwert

12. Dezember 2010

Obwohl mein Auto jetzt schon über fünf Jahre alt ist, lohnt sich in meinem Falle die Vollkasko und die Teilkasko. Ich habe einen so hohen Schadenfreiheitsrabatt, dass die Beiträge extrem niedrig sind. Wäre ich dagegen Anfänger, würde sich das nicht rechnen. Die Kaskoversicherungen erstatten in der Regel den Zeitwert des Fahrzeugs. Wenn ich da eine hohe Prämie zahlen muss, lohnt sich die Versicherung für ältere Fahrzeuge nicht mehr. Deshalb muss man sie rechtzeitig kündigen, damit man nicht unnötig Geld zahlt.

Zwar habe ich erfahren, dass es inzwischen auch Kaskoversicherungen gibt, die den Neuwert erstatten. Doch ist da eine höhere Prämie erforderlich. Ob sich das rechnet?

Da der Kaskobereich nicht, wie der Haftpflichtbereich, gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die Versicherungen auch freier in ihrem Angebot. Das macht es für den Tarifrechner natürlich auch schwerer, ein günstiges Angebot zu finden. Die Versicherungsbedingungen sind nicht so direkt vergleichbar. Da sollte man schon genauer hinschauen.

Vollkasko oder Teilkasko?

8. Dezember 2010

Eigentlich darf es nicht “oder” heißen. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an fremden Fahrzeugen deckt, sind Vollkasko und Teilkasko für Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig. Doch ist es nicht so, dass die Vollkasko automatisch die Teilkasko in vollem Umfang beinhaltet. Grob gesagt deckt die Vollkaskoversicherung unfallbedingte Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch wenn diese selbst verschuldet sind (natürlich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig). Die Teilkasko deckt die nicht unfallbedingten Schäden ab, beispielsweise durch Diebstahl, Wildschaden oder Glasbruch. Beide Versicherungen kann man freiwillig zusätzlich zur Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungsbedingungen und das, was gedeckt ist, kann von Versicherung zu Versicherung abweichen.



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